Denkmalschutzbindung für österreichisches Grenzhaus am Brenner, ein historisches Unikat

Ein Präzedenzfall, der Schule machen könnte Das ehemalige österreichische Zollamtsgebäude in Insellage an der heute aufgelassenen Brennergrenze steht seit voriger Woche unter Denkmalschutz. Buchstäblich fünf Minuten vor Zwölf ist vom Bundesdenkmalamt aus Wien der Bescheid eingetroffen. Das Zollhaus, das vom Seiser Franz Zemmer in Vertretung der Firma Penta Gmbh von der Bundesimmobiliengesellschaft erworben worden ist, kann somit nicht plangemäss umgebaut werden. Aus der Sicht des Kuratoriums für Technische Kulturgüter wird damit ein Präzedenzfall geschaffen, mit dem die Forderung nach einem würdigen Umgang mit den Grenzbauten in Erinnerung an die Schicksalgrenze von 1918 und an das Europa der Grenzen auf eine solide Grundlage gestellt wird. Erstmals wird erkannt, dass der Brenner als kollektiver Erinnerungsort internationalen Stellenwert hat. Das zum historischen Kernensemble an der ehemaligen Grenze gehörende Zollhaus „ hat geschichtliche, baukünstlerische und kulturelle Bedeutung.“, heisst es in der Begründung der Unterschutzstellung der Behörde. Unterstützt wurde das Vorgehen des Denkmalamts auch seitens der Gemeinde Gries am Brenner mit Vizebürgermeister Helmut Gassebner, der die Behörden zum Handeln aufgefordert hatte.. Unmittelbarer Anlass für den Antrag auf Unterschutzstellung war der von der Eigentümerin (Penta, Seis am Schlern) geplante Umbau der typischen Grenzarchitektur, wonach die angestrebte Neunutzung des Gebäudes als Outletcenter verschiedene Baueingriffe erfordert hätte. Wie der Vertreter des Denkmalamtes Jud erklärte, sei gegenüber der Schutzwürdigkeit des Gebäudeaüsseren seitens der Firma Penta nichts eingewandt worden. Die Denkmalschutzbindung des Innenraums sei hingegen Thema von kontrovers geführten Diskussionen gewesen. Die Halle im schlichten Stil der Dreissigerjahre sei für den Bau ein besonderes Merkmal und müsse daher grossteils miteinbezogen werden. „Ein massiver Umbau der Halle kann das Haus in seinem denkmalpflegerisch aussagekräftigen Bestand beeinträchtigen. Für die durch die neue Eigentümerin gewünschte Ausnahme des Innenbereichs besteht keine ausreichende Sachgrundlage“, heisst es im Amtsbescheid aus Wien. Eine Redimensionierung der baulichen geplanten Änderungen dürfte unerlässlich sein, sollen sich im Grenzzollhaus wirtschaftliche Aktivitäten entfalten. Bei der Bauverhandlung am vergangenen Donnerstag, 16.3.06 am Brenner dürfte jedenfalls ein tragfähiger Kompromiss herausgekommen sein. Am Verhandlungstisch anwesend waren Ing. Jud vom Denkmalamt, Vetreter von Bezirkshauptmannschaft (da es sich um einen Gewerbebetrieb handelt), die Landesstrassenverwaltung als Anrainer, Arbeitsinspektorat, Wildbach- und Lawinenverbaung – weil Steinschlag gefährdet- sowie ,ein Bausachverständiger und der Käufer sowie die Gemeinde Gries am Brenner im Parteistand.